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„Hätte ich das gewusst …“ – Warum die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe in meiner Trennung so eine wichtige Anlaufstelle gewesen wäre

  • Autorenbild: TrueDads Deutschland
    TrueDads Deutschland
  • 4. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Trennungen sind emotionale Achterbahnen – und in dieser Zeit merken wir oft erst im Nachhinein, welche Unterstützung gefehlt hat. Meine persönliche Geschichte mit dem Jugendamt fühlte sich sehr schnell nach Vernachlässigung, Ignoranz und sogar gezielter Entfremdung an. Wenn ich damals von der Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz gewusst hätte, wäre sie für mich eine rettende Orientierung gewesen.


Was genau leistet die Ombudsstelle?

Seit Juni 2021 ist das Recht auf Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9a SGB VIII) gesetzlich verankert. Die Ombudsstelle RLP e. V. – mit Standorten in Trier, Ludwigshafen und Koblenz – ist eine unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Konflikten mit dem Jugendamt oder freien Trägern. Sie bietet Beratung, Aufklärung und Vermittlung, klärt über Rechte auf und unterstützt unbürokratisch – ob per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Sie kann auch mit dem Jugendamt vermitteln, Klarheit verschaffen oder rechtliche Schritte vorbereiten. Alles ohne Kosten, vertraulich und im Sinne des Kindeswohls.


Warum wäre das in meiner Situation so wertvoll gewesen?

Ich war über Jahre hinweg sozialer Vater – für meine Stieftochter aber ohne eigenes Sorgerecht. In dieser Rolle muss das Umgangsrecht gesondert beantragt werden, wodurch ich in eine rechtliche Grauzone fiel.


Genau in dieser Phase nach der Trennung hätte ich Unterstützung gebraucht:


  1. Grauzone nach der Trennung: Wochen bis Monate bis zum ersten Gerichtstermin – in dieser Zeit kam es zu einer faktischen Isolation und aktiven Entfremdung.

  2. Jugendamt ohne Schutzwirkung: Obwohl Bindungsabbrüche für Kinder eine Kindeswohlgefährdung darstellen, wurde weder meine Vaterrolle unterstützt noch die Isolation des Kindes durch die Mutter verfolgt.

  3. Ombudsstelle als Chance: Hier hätte ich rechtzeitig Beratung, Aufklärung und ggf. auch Vermittlung bekommen können – um meine Rolle als sozialer Vater sichtbar zu machen und das Kindeswohl durch Bindungsschutz einzufordern.


Ombudsstellen gibt es bundesweit


Nicht nur in Rheinland-Pfalz existieren solche Anlaufstellen: Über das Bundesnetzwerk Ombudschaft Jugendhilfe (https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/) gibt es in allen Bundesländern unabhängige Beratungsangebote. Dieses Netzwerk bündelt die Arbeit der regionalen Ombudsstellen, sorgt für Qualitätsstandards und bietet Betroffenen einen schnellen Überblick über Kontaktstellen in ihrem Bundesland.


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Mein Appell:

"Hätte ich das gewusst, wäre die Ombudsstelle meine erste Adresse gewesen – gerade in einer Phase, in der ich als sozialer Vater ohne Sorgerecht in einer rechtlichen Grauzone stand und das Jugendamt mich nicht ausreichend unterstützt hat. Bindungsabbrüche dürfen nicht ignoriert werden – sie sind eine Kindeswohlgefährdung."


Teile diesen Beitrag, wenn du jemanden kennst, der Beratung braucht. Denn manchmal macht Wissen den entscheidenden Unterschied - bei mir, wäre es die Ombudstelle RLP gewesen:


Die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP 

  • Telefonische Sprechzeiten: Trier/Ludwigshafen: Donnerstag 18–20 Uhr

  • Bürozeiten Ludwigshafen: Mo–Do 9–14 Uhr,

  • Tel. 0651–99 79 20 40,

  • E-Mail: ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de


 
 
 

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