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Mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde das Kind in den Mittelpunkt gestellt:
§ 1684 BGB garantiert das Recht des Kindes auf Umgang (und die Pflicht/Berechtigung der Eltern), § 1626 Abs. 3 BGB stellt klar, dass zum Wohl des Kindes „in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen“ gehört, und § 1685 BGB eröffnet Umgangsrechte für Großeltern und enge Bezugspersonen (soziale Eltern), wenn dies dem Kind nützt.
In Deutschland verlieren jedes Jahr tausende Kinder den Kontakt zu ihrem sozialen Vater – nicht, weil er sie im Stich lässt, sondern weil Gesetze, Behörden und Gerichte ihre Bindung nicht ausreichend schützen.
True Dads Deutschland setzt sich dafür ein, dass soziale Väter rechtlich gestärkt, in ihrem Engagement unterstützt und in ihrer Rolle sichtbar wertgeschätzt werden.
Väter bleiben Väter!

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